Rechtsprechung
BVerwG, 28.08.2000 - 6 B 92.99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Auseinandersetzung mit den auf die Rechtsprechung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Streit um Bremisches Kabelbelegungsmonopol entschieden
- beck.de (Kurzinformation)
Streit um Bremisches Kabelbelegungsmonopol entschieden
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.03.1998 - 2 KK 3073/97
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
- BVerwG, 28.08.2000 - 6 B 92.99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2000 - 6 B 92.99
Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den von der Beschwerde behaupteten Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
- VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 15 L 349/01
Rückstufung der Belegung einer nordrhein-westfälischen Kabelanlage und damit …
Diese im Zusammenhang mit der - im Ergebnis - vorrangigen Einspeisung des genannten belgischen Programms aufgeworfenen tatsächlichen und rechtlichen Fragen können - ebenso wie verschiedene europarechtliche Problemkreise, denen (auch) im Zusammenhang mit der Einspeisung von xxxxxx als belgischem Programm nachzugehen sein könnte, vgl. hierzu etwa Ricker/Schiwy, Rundfunkverfassungsrecht, 1997, G 49 (zu Art. 2 Abs. 2 der [alten] EU-Fernsehrichtlinie bzw. Art. 52 des Rundfunkstaatsvertrages i.d.F. vom 26. August 1996); Troberg in Groeben/Thiesing/Ehlermann (Hrsg.), Kommentar zum EU/EG-Vertrag, 5. Auflage 1997, Band 1, Art. 60 Rz. 37 und OVG Bremen, Urteil vom 14. September 1999 - 1 HB 433/98 - , S. 42 bis 48 (zur Freiheit des Dienstleistungsverkehrs) [die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BVerwG vom 28. August 2000 - 6 B 92.99 - verworfen]; OVG Bremen, Urteil vom 14. September 1999, a.a.O., S. 39 bis 41 sowie Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Kommentar, Band II, Art. 52 Rz. 35 bis 41 (zu Art. 10 EMRK), im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend geklärt werden.